Hoffnung auf sofortiges Ende des Konsultationsprozesses

Leserbrief: Eine Stellungnahme zum Nationalpark Ostsee von Carsten R., Schleswig-Holstein

Die Regierungskoalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen unseres Landes Schleswig-Holstein hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, in einem Konsultationsprozess über einen Nationalpark schleswig-holsteinische Ostsee zu diskutieren und darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form er auf den Weg gebracht werden soll. Getrieben wird dieses Vorhaben insbesondere vom Landesumweltminister, Herrn Tobias Goldschmidt, Bündnis 90/Die Grünen.

Auf dem offiziellen Infoportal des Landes Schleswig-Holstein wird der aktuelle Zustand der Ostsee als schlecht beschrieben, da sie zu hohen Belastungen ausgesetzt sei, wofür folgende Grundursachen (z.T. doppelt) aufgelistet werden:

  • zu hohe Nährstoffeinträge
  • Einträge von Schadstoffen und Müll
  • Belastung durch Munitionsaltlasten
  • Unterwasserlärm
  • eine insgesamt zu hohe Nutzungsdichte
  • Befischung (auch von Schutzgebieten)
  • fehlende oder geringe Durchgängigkeit zwischen Meeres- und Binnengewässern
  • Einschleppung nicht-einheimischer Arten
  • Klimawandel

Besonders durch Fettdruck hervorgehoben und z.T. wiederholt werden die Punkte

  • Altmunition und chemische Kampfmittel, die eine erhebliche Gefährdung der Meeresumwelt darstellen
  • Eutrophierung, die menschengemachte Anreicherung von Nährstoffen im Meer, als weiterhin eines der größten ökologischen Probleme für die Meeresumwelt der deutschen Ostseegewässer
  • 65 eingeschleppte Arten

sowie

  • Fehlen von Rückzugsräumen vor von Menschen verursachten Störungen und Einflüssen.

Es werden dann im nächsten Unterkapitel des Infoportals die bereits bestehenden umfangreichen Programme und Strategien zum Schutz der Ostsee aufgeführt, die sich in die drei Säulen

  • Reduzierung der Einträge von Nährstoffen, Schadstoffen, Energie und Müll
  • Munitionsräumung
  • gebietsbezogener Naturschutz

gliedern. Aus diesen wird dann allein die dritte Säule als Grundlage der Argumentation für die Schaffung eines Nationalparks herangezogen, hier schon etwas bedrohlicher als ein „mögliches Instrument des gebietsbezogenen Naturschutzes“ betitelt, wobei auf bereits existierende Strategien des Landes Schleswig-Holstein, der EU sowie ein Helsinki-Übereinkommen verwiesen wird, die schon heute die Einrichtung von Schutzgebieten und Nullnutzungszonen in erheblicher Größenordnung fordern.

Das dritte und vierte Unterkapitel, die sich auf dem Infoportal der Begründung eines Nationalparks näher widmen, fallen dagegen vergleichsweise dünn aus. Zunächst wird das wiederholt, was in den beiden vorangegangenen Kapiteln bereits ausführlich und zusammenfassend beschrieben wurde („Die Ostsee ist in einem schlechten Zustand“,  „Neue und wirksame Schutzanforderungen in der Ostsee sind deshalb unumgänglich – auch ohne einen Nationalpark.“), dann kommt man dort schnell zu dem Schluss, dass ein Nationalpark den „Goldstandard“ der Schutzgebiete darstelle, obwohl gleich zu Beginn offen zugegeben wird, dass dieser nicht die alleinige Lösung für die beschriebenen vielfältigen Probleme darstellt. Mit anderen Worten: Das, was wir bis jetzt nicht durch zig erarbeitete Strategie- und Aktionspläne erreicht haben, soll der Nationalpark richten, und zwar einfach dadurch, dass er „großflächig“ wäre und „einheitlich verwaltet“ würde. Als mögliche Vorteile werden die vereinfachte Einwerbung von Fördergeldern, die Stärkung der lokalen Wirtschaft, die Steigerung der Lebensqualität und die Förderung des Tourismus ausgeführt, teils miteinander gekoppelt. Spätestens beim letzten Punkt, dem Tourismus, fragt man sich, was das jetzt mit Naturschutz zu tun hat. Auch „nachhaltiger Tourismus“, mit dem geworben wird, verursacht Sekundäreffekte, die die Umwelt dann ggf. nicht vor Ort aber anderweitig belasten (erhöhtes Verkehrsaufkommen, Parkraumverknappung, Konzentration auf die eng begrenzten, noch zum Betreten zugelassenen Bereiche).

Um einem möglichen Unbehagen des Lesers und Wählers(!) gleich vorzubeugen, wird mit der positiven Einstellung der Bevölkerung gegenüber Nationalparken im Allgemeinen argumentiert. Klar, wer denkt beim Schlagwort Nationalpark nicht sofort an den berühmten Yosemite Nationalpark in den USA oder an den Etosha-Nationalpark in Namibia? Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein sind diese Länder aber sehr weitläufig und äußerst dünn von Menschen besiedelt. Man kann dort auch schöne Flecken außerhalb der Nationalparke für seine Freizeitaktivitäten am Feierabend und am Wochenende nutzen, wo einen keine Nullnutzungszonen einschränken. Großflächige, zusammenhängende Nullnutzungszonen stellen in diesen Ländern für die lokale Bevölkerung also keine Einschränkungen dar. Sie waren schon vor ihrer Umwandlung in Nationalparke weitgehend ungenutzt.

Geradezu widersinnig finde ich die Argumentation, dass durch die Förderung des Tourismus ein „einzigartiges Erlebnis für Touristinnen und Touristen und Anwohnerinnen und Anwohner, die Natur erleben möchten“, entstünde. Als ob ich nicht bereits heute durch den weitgehend unbeschränkten Zugang zu Küste, Strand und Wasser die Natur erleben könnte, z.B. in dem ich entlang des Strandes wandere, schwimme, paddle, segle, Kite-surfe und was es noch alles gibt. Das haben wir bereits gratis direkt vor unserer Haustür, dazu noch überwiegend eher spärlich genutzt, mit Ausnahme weniger Bereiche in der Nähe von Bistros, Campingplätzen und Cafes. Dazu brauche ich keinen Nationalpark als „Instrument“ unseres Staates, der mir durch die Schaffung von Nullnutzungszonen diesbezüglich ja sogar ganz im Gegenteil mit massiven Einschränkungen droht. Stattdessen, so der explizit beschriebene Plan, soll ich mir nach dem Vorbild des Nationalparkzentrums in Tönning (zugehörig zum Nationalpark Wattenmeer) die Natur in Miniatur ansehen, also in einer Kunstwelt, das Ganze begleitet von Betreuungs-, Informations- und Bildungsangeboten. Ich lege dagegen großen Wert darauf, die Natur in ihrer ureigenen Form betreten zu können. Heute darf ich das. Kostenlos und frei. Noch.

Es bleiben also noch die Punkte „vereinfachte Einwerbung von Fördergeldern“ sowie die „einheitliche Verwaltung“ als offizielle Argumente für einen Nationalpark übrig. Mit anderen Worten, es geht um das Ausgeben fremden Geldes und um die Schaffung einer Nationalparkverwaltung. Das riecht sehr nach Klientelpolitik, dürften doch die zusätzlichen Angestellten und Beamten mit Ausbildungslaufbahnen überwiegend im Umweltbereich ihre Festanstellung auf Lebenszeit mit ihrem zukünftigen Wahlverhalten goutieren. Der Blick an die Nordseeküste zeigt, was uns danach erwartet. Bei fortlaufender Erfassung und Katalogisierung von Fauna und Flora werden aus deren Entwicklung Betretungsverbote und andere Einschränkungen abgeleitet.

Schaut man sich das geplante Gebiet für den Nationalpark Ostsee an, so ist im Grunde der gesamte wasser- und landseitige Küstenstreifen von Lübeck bis Flensburg betroffen, mit wenigen Ausnahmen in Form der Buchten in der Nähe der Ballungszentren. Ich kenne von Wanderungen, Fahrradtouren und Aufenthalten am oder im Wasser große Bereiche der betroffenen Küstenabschnitte. Hier sehe ich normalerweise eine äußerst dünne Nutzung landseitig durch Spaziergänger und Radfahrer und wasserseitig durch Wassersportler mit „regenerativem“ Antrieb, also eher Menschen, die sich äußerst umweltverträglicher Fortbewegungs- und Freizeitsportgeräte bedienen. An den Stränden im Bereich der Steilküsten sieht man, je nach Wetterlage, niemanden oder vereinzelte Grüppchen von Spaziergängern, die gelegentlich mal barfuß den Gewässerbereich betreten. Wenn das aber die heutige Nutzung der zukünftigen Nationalparkfläche ist, was bedeutet dann darauf bezogen der Begriff „Nullnutzungszone“? Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz §24 (1) 3: „Es handelt sich um Gebiete, die sich in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden … der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“ Das heißt streng genommen ein vollständiges Betretungsverbot in jeder Hinsicht. Ansonsten macht die vorgeschriebene Schaffung von „Nullnutzungszonen“ auch gar keinen Sinn. Denn wenn es um die Reduzierung der Einleitung von mit Nitrat belasteten Gewässern ginge, müsste man das Problem doch an der Quelle bekämpfen und nicht am Mündungsdelta. Die Einleitung von Schadstoffen stellt im Sinne des Wortes gar keine Nutzung dar, sondern sie ergibt sich aus Versäumnissen außerhalb des Nationalparks. Auch die Einschleppung fremder Arten geschieht nicht küstennah sondern wird hauptsächlich durch die Ballastwassertanks von international verkehrenden Schiffen herbei geführt. Die vorhandenen Altlasten in Form von Munition auf dem Meeresgrund stellen keine Nutzung der Ostsee dar. Dieses Problem ließe sich nicht nur ohne die Schaffung des Nationalparks lösen, sondern es hat mit ihm überhaupt nichts zu tun, zumal die Munition ja nicht unbedingt vollständig innerhalb dessen angedachter Fläche liegen wird. Das Land Schleswig-Holstein kann auch ohne einen Nationalpark Ostsee an entsprechende Fördergelder zur Munitionsbeseitigung kommen. Landseitig gibt es dazu gute Beispiele.

Aus meiner Sicht ist der allgemein schlechte Zustand der Ostsee zwar nachvollziehbar begründet, aber der Landesumweltminister – verantwortlich für den Inhalt des oben zitierten Infoportals – zieht daraus den für mich nicht nachvollziehbaren Schluss, dass ein Nationalpark Ostsee zwar nicht das Allheilmittel darstelle, aber doch ein wichtiger Bestandteil zum Schutz der Ostsee wäre. Schaut man sich die geplante Fläche an, so umfasst diese einen geradezu lächerlichen Anteil der gesamten Ostsee, der ja als Ganzes ein schlechter Zustand bescheinigt wird. In der freien Wirtschaft bedient man sich bei der Lösung von Problemen der sogenannten 20:80-Regel, die sinngemäß besagt, dass man mit dem Einsatz von 20% der zur Verfügung stehenden Mittel 80% der gewünschten Wirkung erzielen kann, wenn man sich auf die wichtigen Dinge konzentriert. Herr Goldschmidt scheint dieses Prinzip umgekehrt anwenden zu wollen. Unter Inkaufnahme massiver Einschränkungen für die lokale Bevölkerung hinsichtlich ihrer Freizeitgestaltung im küstennahen Gebiet erzielt er einen marginalen Effekt in Bezug auf die Verbesserung des Zustandes der gesamten Ostsee, was ja sein Aufhänger für die Schaffung des Nationalparks ist. Darüber hinaus verharmlost bzw. verschleiert er in öffentlichen Interviews die Auswirkungen, indem er behauptet, dass es für die lokale Bevölkerung nur zu minimalen Einschränkungen kommen wird. Und hier liegt der Hase im Pfeffer: Nach der Gründung eines Nationalparks, beschlossen durch den Landtag, fällt dieser automatisch unter das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses schreibt die Schaffung von mindestens 50% Nullnutzungszonen innerhalb des Nationalparks gleich zu Beginn vor, mit dem  Ziel, diesen Anteil zukünftig stetig zu erweitern. Die genaue Ausweisung der Nullnutzungszonen und das Aussprechen von Betretungsverboten obliegt also einem Bundesministerium und nicht den Vertretern der lokal betroffenen Bevölkerung. D.h. Herr Goldschmidt hat gar keinen Einfluss darauf, wie groß die Einschränkungen für die lokale Bevölkerung am Ende sein werden. Denn darüber werden die Betroffenen im weiteren Verlauf der Entwicklung des Nationalparks nur noch informiert. Ich empfehle hier das Lesen der Begründung des zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr für das jüngst ausgesprochene Verbot des Wingsurfens in diesen Zonen im Nationalpark Wattenmeer. Da genügen Begründungen mit Vermutungscharakter um Verbote auszusprechen, ohne weitere Mitsprachemöglichkeit der Betroffenen.

Sollte es nach Abschluss des Konsultationsprozesses zu einer Abstimmung im Landtag kommen, was ich nicht hoffe, muss sichergestellt sein, dass jeder Abgeordnete über sämtliche Rahmenbedingungen informiert ist, weil sonst keine faire Abstimmung erfolgen kann. Auf dem Infoportal wird aber nirgends auf den beschriebenen Umstand der Trennung der Zuständigkeiten (Abstimmung im Landtag, Zuständigkeit beim Bund) hingewiesen, geschweige denn wird ein greifbares Beispiel genannt, dass man dann später z.B. im Bereich der Ortschaft Noer nicht mehr am Strand spazieren gehen, schwimmen, segeln, paddeln etc. darf und dass man dann als normaler Bürger quasi keine Chance mehr hat diesen Umstand umzukehren. Einmal geschaffen, kann man einen Nationalpark praktisch nicht mehr aufheben.

Herr Goldschmidt wird sich bei in seinem Sinne erfolgreicher Abstimmung für ein höheres Amt in Berlin empfehlen. Wir Bewohner Schleswig-Holsteins dürfen dann die Suppe auslöffeln, die er uns eingebrockt hat. Die Ostsee kennt er scheinbar nur vom Hörensagen bzw. von seiner kurzen Ausfahrt mit dem Meeresbeauftragten der Bundesregierung auf dem landeseigenen Gewässerüberwachungsschiff „Haithabu“ (der NDR berichtete). Zur Beschwichtigung sagt er, dass er keinen Grund sehe, warum Segeln in den Kernzonen verboten werden müsse. Umweltverbände sehen das zum Teil anders. Bemerkenswert ist auch, dass am Ende des von ihm als ergebnissoffen dargestellten Konsultationsprozesses die in den einzelnen Interessensgruppen ausgearbeiteten Einschätzungen an das MEKUN übergeben werden, welches daraus die finale Entscheidungsgrundlage für das Kabinett ableitet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Es erinnert an ein Zitat von William M. Tweed, eines amerikanischen Politikers aus dem neunzehnten Jahrhundert: „I don’t care who does the electing, so long as I get to do the nominating.“

Die weitgehend naturnahen Strände der Ostseeküste Schleswig-Holsteins sind das Gold, mit dem dieses Land glänzt. Sie dienen vielen von uns als liebgewonnene Orte der Freizeitgestaltung und Erholung. Relativ wenig genutzt, zumindest im Vergleich zu touristischen Ballungszentren, denen Herr Goldschmidt Bestandsschutz verspricht, ist die direkte Belastung durch Spaziergänger, Badende und Wassersportler aus meiner Sicht so gering, dass sie keine nennenswerte Belastung für die lokale Flora und Fauna darstellt. Es ist ja nicht so, dass dort pro Tag tausende Menschen im Dauermodus marodieren. Motorisierte Wasserfahrzeuge sieht man äußerst selten. Wie gesagt, ich beziehe mich hier nicht auf die touristischen und Wirtschaftszentren, für die Herr Goldschmidt Bestandsschutz verspricht, sondern auf die eher einsamen Strandabschnitte.  Bereits heute genießen wir hier eine sehr hohe Lebensqualität, quasi ein Leben von und mit dem Wasser. Lokale Betriebe, wie z.B. Segelmacher und Bootswerften, Wassersportschulen sowie private Unterkünfte geben den Menschen sinnvolle Arbeit, von der sie im Rahmen unserer freien Wirtschaft leben können. Das „grüne Modell“ setzt dagegen fast ausschließlich auf staatlich geförderte Arbeitsplätze (Angestellte/Beamte des Nationalparks) und spricht in diesem Zusammenhang geradezu pervertierend von Wertschöpfung. Der entmündigte Bürger soll im Rahmen staatlich vorgegebener Bildungs- und Informationsangebote seine Freizeit in räumlich konzentrierten Gebieten verbringen und sich die Natur, auf deren Betretung ein Grundrecht besteht, nicht mehr in natura sondern vornehmlich in ihrem Abbild im Nationalparkzentrum oder von weitem durch ein Fernglas ansehen dürfen. Was ist das für ein menschenverachtendes Weltbild!

Mögen sich die am Entscheidungsprozess Beteiligten die langfristigen Folgen für ihre eigene Freizeitgestaltung vor Augen führen. Denn am Ende trifft es vielleicht auch sie. Vielleicht sind sie stolze Besitzer eines kleinen Segelbootes und ankern gern mal küstennah und genießen eine wundervolle Nacht auf dem Wasser. Oder sie gehen am Wochenende an einem der einsamen Strände im Bereich der Steilküsten spazieren. Wenn der Nationalpark Ostsee erst gegründet ist, ist dieser Traum ausgeträumt. Fundamentalisten und Bürokraten entscheiden dann darüber, wo wir unseren Fußabdruck noch hinterlassen dürfen. Nur der „Ranger“ und seine engsten Mitarbeiter profitieren. Sie dürfen in den Schutzzonen ihre Arbeit verrichten. Der Rest muss draußen bleiben.

Ich hoffe deshalb auf ein sofortiges Ende des Konsultationsprozesses und dass das Vorhaben „Nationalpark Ostsee“ ad acta gelegt wird.

Carsten R.

Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung der Verfasser wieder, nicht die der Redaktion. Die Zuschriften sollten sich auf jüngste Veröffentlichungen in diesem Medium beziehen, den vollständigen Namen, Anschrift und Telefonnummer der Verfasser tragen. Kürzungen behalten wir uns vor.