t-online – Behörde greift durch, neue Regelung fürs Kitesurfen vor Sylt

Freizeitsportler müssen sich auf neue Regeln in der Nordsee und im Wattenmeer einstellen. Die betreffen vor allem Kitesurfer und Wingsurfer.

In der Nordsee und im Wattenmeer sind kürzlich neue Regeln für die Schifffahrt und den Wassersport in Kraft getreten. Damit ist Kitesurfen und Wingsurfen seit dem 29. April in den Nationalparken Hamburgisches Wattenmeer, Niedersächsisches Wattenmeer und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer verboten. Diese und ähnliche Sportarten werden in gesondert ausgewiesene Erlaubniszonen verlagert. Die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (NordSBefV) wurde zum ersten Mal seit 1992 erneuert.

Das bedeutet, dass auch auf Sylt an der Wattseite Wassersportler auf diese Sportarten verzichten müssen. Laut der Verordnung ist es untersagt, dort die Bundeswasserstraßen „mit Wasserfahrzeugen, die von einem Drachen oder Flügel gezogen werden“ zu nutzen. Auch maschinenangetriebenen Wassersportgeräte wie etwa Wassermotorräder dürfen in den Bereichen nicht fahren. Gleiches gilt für Boote, die Wasserski oder andere Schwimmkörper zu Freizeitzwecken ziehen.

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