NABU – Kitesurfen in Nord- und Ostsee im Konflikt von Wassersport und Naturschutz

Der NABU lehnt das Kitesurfen in Nationalparken und EU-Vogelschutzgebieten ab. In einem Abstand von 1000 Metern zu den Schutzgebietsgrenzen sollte ebenfalls kein Kitesurfen erlaubt sein.

Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Studien spricht sich der NABU für ein grundsätzliches Verbot des Kitesurfens in Nationalparken und weiteren Schutzgebieten im Meer und an den Küsten aus.

Die Verträglichkeit des Kitesurfens ist im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vor Ausweisung der Zonen nachzuweisen.

Kitesurfen ist eine Trendsportart und erfreut sich auch an den deutschen Küsten zunehmender Beliebtheit. Gleichzeitig häufen sich die Nachweise, dass von den schnell über das Wasser gleitenden Surfbrettern und den großen Lenkdrachen Gefahren für die Meeresnatur ausgehen. Insbesondere Störungen in Nahrungs- und Rastgebieten seltener Vögel führen zu einem zunehmenden Konflikt zwischen Wassersport und Naturschutz. Der NABU setzt sich für das Miteinander von Sport, Tourismus und Naturschutz ein, fordert jedoch klare Regeln für menschliche Aktivitäten in geschützten und sensiblen Lebensräumen.

Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Studien spricht sich der NABU für ein grundsätzliches Verbot des Kitesurfens in Nationalparken und weiteren Schutzgebieten im Meer und an den Küsten aus. Davon ausgehend können geeignete Gebiete identifiziert werden, die im Einzelfall über eine befristete Ausnahmengenehmigung
für das Kitesurfen freigegeben werden, wenn eine negative Beeinträchtigung der Meeresnatur ausgeschlossen ist.

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