Kanu – NORDSEE-BEFAHRENSVERORDNUNG

Seit dem Jahr 2023 gilt eine neue Befahrensverordnung für das Wattenmeer der Nordsee

Danach existieren die ehemaligen Schutzgebiete der Zone 1 mit dem Befahrensfenster der sog. „3-Stunden Regel“ nicht mehr. Stattdessen gibt es nun allgemeine und besondere Schutzgebiete. Mehr dazu hier beim LKV Bremen.

Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ hat nun eine übersichtliche, zoombare Karte auf Grundlage von OpenStreetmap erstellt, auf denen die Zonen gut erkennbar sind.

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