NDR – Sanierung des Wikingecks: Bund muss nicht sofort zahlen

Ein Zahlungsbescheid des Kreises darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vorerst nicht vollzogen werden. Es geht aber nicht um die Rechtmäßigkeit der Forderung an sich.

Der Kreis Schleswig-Flensburg darf für die Sanierung des Wikingecks in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) jetzt doch nicht sofort die Zahlung rund 8,9 Milionnen Euro vom Bund verlangen. Ein Zahlungsbescheid des Kreises darf vorerst nicht vollzogen werden. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Donnerstag einer entsprechenden Beschwerde des Bundes stattgegeben.

Bei der aktuellen Entscheidung ging es jedoch nur darum, ob der sofortige Vollzug rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit der Forderung ist auch strittig. Hier ist aber zunächst der Kreis am Zug: Der Bund hatte gegen den Zahlungsbescheid des Kreises Widerspruch eingelegt. Darauf muss die Verwaltung nun noch reagieren.

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