Yacht – “Aktionsplan Ostseeschutz” vorgestellt – Keine ganzjährigen Befahrensverbote

Nachdem die Nationalpark-Pläne für die Ostsee auf breite Kritik aus verschiedenen Interessensgruppen, wie dem Wassersporttourismus, der Landwirtschaft und der Fischerei gestoßen waren, hatte es einen Konsultationsprozess und intensive Gespräche mit Bürgerinnen, Anwohnern, Kommunen, Wirtschaft und Interessensverbänden gegeben. Heute (19. März) hat das schleswig-holsteinische Kabinett dem „Aktionsplan für einen effektiveren Ostseeschutz“ zugestimmt. Am Nachmittag stellten Ministerpräsident Daniel Günther und Umweltminister Tobias Goldschmidt die Pläne im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

Das Ergebnis des Konsultationsprozesses ist der „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“. Mit der Initiative werde nun „gebietsbezogener Meeresnaturschutz gefördert, indem in ausgewählten Schutzgebieten spezifische, auf die jeweilige Aktivität bezogene Schutzmaßnahmen ergriffen werden“, heißt es in dem Papier der Landesregierung.

Nur Geschwindigkeitsbegrenzung für motorisierten Wassersport

Das Wichtigste zuerst: Der nun vorgestellte 16-Punkte Plan enthält zwar weitreichende Einschränkungen für die streng geschützten Gebiete. Doch betreffen diese vor allem die Fischerei und die Reduzierung der Nährstoffeinträge. In Punkto Wassersport sind es weniger Beschränkungen als von vielen Wassersportfreunden zunächst befürchtet. In den neuen Naturschutzgebieten wird das Befahren von bekannt gemachten Rastvogelschwerpunkten lediglich in den Monaten November bis März mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten außerhalb der für Wassersport vorgesehener Zonen ausgeschlossen. Segeln, Kiten und Surfen ist in dieser Zeit also nur in diesen Zonen möglich.

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