DSV – DSV prüft Klage gegen Nordsee-Befahrensverordnung

Kurzfristig und überraschend ist Ende April die Nordsee-Befahrensverordnung in Kraft getreten. Der DSV sieht deutliche inhaltliche Mängel in der Verordnung und prüft, ob eine Klage aussichtsreich sein könnte.

Zweck der vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) ist es, „zum Schutz der Natur und Landschaft und der Tier- und Pflanzenwelt das Befahren der Bundeswasserstraßen in den nach Landesrecht in der Nordsee ausgewiesenen Nationalparken“ zu regeln, „um zur Erreichung der Schutzzwecke dieser Nationalparke beizutragen“. Doch die nun veröffentlichte Verordnung sei weder ausgewogen noch praktikabel, so DSV-Syndikus Andreas Löwe.

Einer der Hauptkritikpunkte des DSV ist das generelle Verbot des Wingsurfens auf den Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich dieser Verordnung. „Dieses Verbot kommt komplett überraschend und ohne jegliche sachliche und fachliche Begründung“, so Löwe. Auch ist es laut der Verordnung nicht mehr erlaubt, entlang der Fahrwasser im Schutzgebiet trockenzufallen.

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