KITE Magazin – Neue Befahrensverordnung Wattenmeer: Diese Kitezonen gelten ab jetzt

Die neue Nordesee-Befahrensverordnung regelt, wo gekitet werden darf und wo nicht

Das kam nun doch halbwegs überraschend: Nachdem es lange still geworden war im Prozess um die Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung, hat das Bundesverkehrsministerium gestern die neue Verordnung veröffentlicht. Darin wird unter anderem geregelt, wo Kiter, Wingsurfer und Windsurfer ab sofort surfen dürfen – was wegen einer Ungleichbehandlung der Sportarten wiederum für Kopfschütteln sorgt.

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KOMMENTAR

Anschaulicher Umgang mit Vereinbarungen nach Beteiligungsprozess

Viele Jahre wurde gerade von Seiten der Wassersportler Kiter/Surfer um die Formulierung der Befahrensverordnung im Nationalpark Wattenmeer gerungen. Es ging darum, mögliche Benachteiligung der Wassersportler zu analysieren und zu einer Kompromisslösung zu kommen. Dazu gab es viele intensive Beteiligungsgespräche in denen jeder Meter der Nordseeeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen genauestens anhand von Koordinaten besprochen wurde.

Im nun veröffentlichten Ergebnis des Bundesverkehrsministeriums ist die Formulierung in der Nordsee-Befahrensverordnung nicht entsprechend der gemeinsam erarbeiteten Formulierungen und Bereichsbestimmungen mit den beteiligten Wassersport-Expert:innen. Gerade die besondere Erwähnung des Wingsurfens, die bisher nie ein Thema war und die scheinbare Unterscheidung zwischen Windsurfern und Kitern/Wingern lässt vermuten, dass selbst am Ende nach erfolgten Beteiligungsprozessen dennoch nicht alles so durchgeführt wird, wie sich vorher darauf verständigt wurde. Die am Prozess beteiligten Personen sprechen von einer wirklich bösen Überraschung.

Die veröffentlichte Befahrensverordnung wird seitens der Kiter/Winger/Surfer aktuell einer genauen Analyse unterzogen und mögliche Schritte werden geprüft.

Beziehen wir dieses anschauliche Beispiel auf den aktuellen Konsultationsprozess zum Nationalpark Ostsee, so stellt sich die berechtigte Frage, wie glaubwürdig eine Einigung – selbst in Rahmen einer Kompromisslösung – sein kann, wenn im finalen Ergebnis plötzlich andere Dinge als vorher vereinbart in einer bereits gesetzlichen verankerten Verordnung festgelegt werden.

Dazu ist der folgende Insight aus der direkten Erfahrung des am Prozess intensiv beteiligten Wassersportexperten Jörgen Vogt, Sekretär des Kitesurf-Branchenverbandes Global Kitesports Association & Wingsurf Branchenverbandes Global Wingsports Association, sowie Ausrichter der Weltmeisterschaften in diesen Wassersportdispziplinen sehr wertvoll.