Schleswig-Holstein weist drei neue Meeresschutzgebiete im Küstenmeer der Ostsee aus. Gleichzeitig sollen Schutzmaßnahmen in bestehenden Schutzgebieten verschärft und die Fischerei in streng geschützten Zonen verboten werden.
Zwei Jahre nach der Vorstellung des Ostsee-Aktionsplans nehmen die ersten Maßnahmen des von der schwarz-grünen Koalition in Schleswig-Holstein erarbeiteten Maßnahmenpakets konkret Gestalt an: Drei neue Meeresschutzgebiete in der Ostsee wurden diese Woche auf den Weg gebracht – ein wichtiger Schritt für den Schutz der Ostsee-Schweinswale.
Die neuen Gebiete im Überblick:
- Mit der südlichen Hohwachter Bucht stehen nun wichtige Lebensräume wie Riffe und Seegraswiesen unter Schutz.
- Das zweite Schutzgebiet erstreckt sich von der Geltinger Bucht bis zur Schlei-Mündung im Bereich der äußeren Flensburger Förde und schützt wichtige Nahrungs- und Fortpflanzungsgebiete sowie Ruhezonen für Schweinswale.
- Ein drittes Gebiet vor der West- und Nordküste Fehmarns umfasst das größte zusammenhängende Flachwassergebiet der westlichen Ostsee mit großflächigen Muschelbänken. Auch in diesem Gebiet kommen Schweinswale vor. Es grenzt an ein bereits bestehendes Schutzgebiet in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands.
Fischerei wird verboten, Schifffahrt bleibt erlaubt
In allen drei Schutzgebieten ist die für Schweinswale besonders gefährliche Fischerei untersagt, lediglich das Handangeln bleibt erlaubt. Auch die Errichtung von Windkraftanlagen sowie die Suche nach Bodenschätzen sind verboten. Ausnahmeregelungen bestehen für das Militär, den Wassersport und die Schifffahrt. Um den Schiffsverkehr jedoch zu regulieren, steht noch eine weitere Verordnung aus, die unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen vorsehen soll.
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