Im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 konkretisieren sich aktuell die Planungen für neue marine Naturschutzgebiete in der westlichen Ostsee. Ein zentraler Baustein ist dabei die sogenannte Befahrensverordnung – also die Frage, wo Wassersport künftig möglich ist und wo nicht.

Die jetzt vorliegenden Vorschläge geben erstmals einen detaillierten Einblick, wie diese Zonierung konkret aussehen könnte.
Der Grundgedanke: Trennung statt Verbot
Die Leitidee hinter den Planungen ist klar:
Nicht ein generelles Verbot von Wassersport, sondern eine räumliche Steuerung durch klar definierte Zonen.
Konkret bedeutet das:
• Wassersport soll gezielt in bestimmten Bereichen gebündelt werden
• besonders sensible Naturräume sollen entlastet werden
• gleichzeitig sollen Häfen ganzjährig erreichbar bleiben 
Dieses Prinzip folgt einem klassischen Managementansatz im Naturschutz: Nutzung und Schutz werden nicht gegeneinander gestellt, sondern räumlich getrennt.
Die entscheidenden Kriterien der Planung
Die Vorschläge orientieren sich an mehreren fachlichen Kriterien. Besonders relevant sind:
- Abstand zu Rastgebieten von Vögeln
- Berücksichtigung bestehender Schutzgebiete
- Nähe zu sogenannten Entenschongebieten (z. B. Schweinswale)
- Sicherstellung der Schifffahrt und Hafenzufahrten
Ein wichtiger, oft übersehener Punkt dabei:
Die in den Unterlagen genannten „Entenschongebiete“ basieren auf einer freiwilligen Vereinbarung aus dem Jahr 2022, die zwischen Land und Fischerei geschlossen wurde.
Diese Vereinbarung richtet sich primär an die Fischerei (z. B. Stellnetzfischerei) und nicht an den Wassersport. Dennoch wird sie in den aktuellen Vorschlägen als räumliche Grundlage für die Zonierung herangezogen.
Das zeigt: Die Zonierung ist nicht nur an formalen Schutzgebieten ausgerichtet, sondern berücksichtigt auch bestehende freiwillige Regelungen – selbst dann, wenn diese ursprünglich für andere Nutzungsgruppen entwickelt wurden.
Was bedeutet das konkret für Fehmarn?
Ein Blick auf die Karten zeigt, dass große Teile der Ostsee westlich von Fehmarn als sensible Bereiche eingeordnet werden.
1. Wassersportzonen werden stark konzentriert
Die vorgeschlagenen Wassersportflächen sind vergleichsweise klein und liegen überwiegend küstennah – etwa vor:
• Bojendorf
• Flügge / Püttsee
Diese Flächen sind klar abgegrenzt und deutlich kleiner als die umliegenden Schutzbereiche.
Auffällig ist zudem eine Veränderung gegenüber früher diskutierten Überlegungen: Aus wassersportnahen Kreisen war bekannt geworden, dass auch der Bereich Westermarkelsdorf als mögliche Wassersportzone im Gespräch war. In den nun vorliegenden Vorschlägen ist dieser Spot jedoch nicht mehr enthalten.
Interpretation: Die Nutzung wird nicht verboten, aber räumlich stark fokussiert.
2. Große Teile der Fläche sind Rastvogel-Schwerpunkte
Ein wesentlicher Aspekt:
Das geplante Gebiet liegt laut Unterlagen weitgehend innerhalb von Rastvogel-Schwerpunktbereichen. 
Das erklärt, warum die Zonierung so restriktiv ausfällt – die ökologische Sensibilität ist hoch.
3. Korridore als Schlüssel für Erreichbarkeit
Ein kritischer Punkt in der Planung sind die sogenannten Durchfahrten des NSGs:
• Für den westlichen Teil des NSGs wird ein Korridor von ca. 1000 m Breite vorgeschlagen
• dieser soll die Passage des NSGs insbesondere bei Einschränkungen durch das militärische Sperrgebiet Todendorf/Putlos ermöglichen
Ohne diesen Korridor wären bestimmte Fahrten – etwa in den Fehmarnsund – praktisch nicht mehr möglich.
Saisonale Einschränkungen als zusätzlicher Faktor
Ein besonders relevanter Punkt ist die geplante zeitliche Regelung:
• Von November bis März sollen außerhalb der ausgewiesenen Zonen Einschränkungen gelten
• Ziel: Schutz überwinternder und rastender Vögel
Das bedeutet: Die Nutzung wird nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich gesteuert.
Die eigentliche Herausforderung: Balance
Die Vorschläge zeigen sehr deutlich, wo die Herausforderung liegt:
• Naturschutz erfordert große, zusammenhängende Ruhezonen
• Wassersport braucht Zugang, Bewegungsfreiheit und Sicherheit
Die aktuelle Planung versucht, diese beiden Anforderungen über Zonierung, Korridore und Zeitfenster in Einklang zu bringen.
Offene Fragen für den weiteren Prozess
Auch wenn die Karten bereits konkret wirken, ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Entscheidende Fragen werden in den kommenden Workshops diskutiert werden müssen:
• Sind die vorgeschlagenen Wassersportzonen ausreichend dimensioniert?
• Funktionieren die geplanten Korridore in der Praxis – auch bei Wind, Strömung und Verkehr?
• Wie werden Nutzungskonflikte vor Ort konkret gelöst?
• Welche Auswirkungen hat die saisonale Einschränkung auf unterschiedliche Nutzergruppen?
Fazit
Die vorliegenden Vorschläge markieren einen wichtigen Schritt:
Erstmals wird sichtbar, wie eine konkrete Raumordnung für die Ostsee aussehen könnte.
Dabei wird deutlich:
Es geht nicht um ein „Entweder-Oder“, sondern um eine neue Form der Koexistenz von Naturschutz und Nutzung – allerdings mit klaren räumlichen und zeitlichen Leitplanken.
Wie tragfähig diese Balance ist, wird sich im weiteren Dialog zeigen.