Die Ostseesturmflut im Oktober 2023 hat an vielen Stellen der Küste erhebliche Schäden verursacht. Besonders betroffen ist ein rund 100 Meter langer Abschnitt des Küstenrad- und Wanderweges im Ortsteil Sütel (Gemeinde Neukirchen, Kreis Ostholstein), der seither nicht mehr nutzbar ist. Eine Wiederherstellung des Weges ist umstritten – und war Gegenstand einer öffentlichen Petition im Schleswig-Holsteinischen Landtag, die nun abschließend beraten wurde.
Bedeutung des Weges für Bevölkerung und Tourismus
Der betroffene Wegabschnitt wurde vor der Sturmflut intensiv genutzt: von Anwohnerinnen und Anwohnern, von Familien mit Kindern sowie von Touristinnen und Touristen als sichere und attraktive Verbindung entlang der Küste. Seit der Zerstörung bleibt als Umleitung ausschließlich eine deutlich längere Strecke über eine stark befahrene Straße – ohne separaten Rad- oder Gehweg. Aus Sicht der Petition stellt dies nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern auch eine spürbare Verschlechterung der touristischen Infrastruktur.
Naturschutzrechtliche Einordnung
Die zuständigen Naturschutzbehörden lehnten den beantragten Wiederaufbau bislang ab. Begründung: Der betroffene Küstenabschnitt ist im landesweiten Biotopkataster als natürliche Steilküste erfasst und steht damit unter gesetzlichem Schutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz. Sturmflutbedingte Abbrüche werden als Teil der natürlichen Dynamik einer sogenannten Ausgleichsküste bewertet. Wiederherstellungsmaßnahmen durch Aufschüttung sind in solchen Biotopen grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Bewertung wird vom Umweltministerium Schleswig-Holstein ausdrücklich bestätigt.
Abwägung: Öffentliches Interesse vs. Biotopschutz
Der Petitionsausschuss erkennt ausdrücklich an, dass ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des Küstenradwanderweges besteht. Entscheidend ist jedoch die rechtliche Abwägung: Eine Befreiung vom Biotopschutz ist nur möglich, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Nach Einschätzung der zuständigen Fachbehörden ist dies im konkreten Fall nicht gegeben – insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Schutzstatus von Steilküsten und der zu erwartenden weiteren Erosionsprozesse infolge des Klimawandels.
Perspektiven und mögliche Lösungsansätze
Der Ausschuss hebt hervor, dass alternative Wegeführungen geprüft werden sollten, etwa durch Rückverlegung des Weges oder eine Führung im Hinterland. Zugleich lässt der Beschluss eine Option offen: Sollte ein belastbares geologisches Gutachten nachweisen, dass es sich bei dem betroffenen Abschnitt nicht um eine natürliche Steilküste handelt, könnte eine Neubewertung erfolgen. Die Gemeinde Neukirchen hat angekündigt, ein entsprechendes Gutachten in Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH) einzuholen. Bis dahin bleibt der Ausgang offen.
Fazit
Der Fall Sütel macht deutlich, wie komplex die Abwägung zwischen Naturschutz, Klimaanpassung, touristischer Nutzung und öffentlicher Sicherheit an der Ostseeküste ist. Der Petitionsausschuss würdigt das Engagement der Initiatorin und setzt auf einen konstruktiven Dialog der beteiligten Akteure vor Ort. Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht – wohl aber die Chance, langfristig tragfähige Konzepte für eine sich verändernde Küste zu entwickeln.
Quelle: https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/reparatur-von-kstenradwanderweg-in-stel/