Mecklenburg-Vorpommern – Backhaus: EU-Kommission droht kleine Küstenfischerei komplett abzuwürgen

Zum Schutz des Herings in der westlichen Ostsee hat die EU-Kommission ein Ende der Ausnahmeregelung vom Fangverbot vorgeschlagen. Insgesamt sollen sich die Fangmöglichkeiten für fast alle Fischbestände im nächsten Jahr deutlich verringern, wie aus der Mitteilung der Kommission hervorgeht. Der für die Fischerei zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erteilt den Vorschlägen eine Absage:

„Die Kommission droht, auch noch den letzten Rest der kleinen Küstenfischerei in der Ostsee plattzumachen. Vernünftige Gründe dafür hat sie aber nicht. Schon jetzt sind die Quoten für unsere Fischer so gering, dass eine weitere Kürzung keine Auswirkungen auf die Bestände hätte.“

Für MV relevant ist besonders der Hering

Hier sei festzustellen, dass die Fischerei vor allem in Vorpommern von der Ausnahmeregelung zum grundsätzlichen Fangverbot nach wie vor massiv abhängig ist.

„MV sieht auch keinen Grund, hiervon abzuweichen. Sicherlich ist es nicht günstig, wenn die hieraus erwachsene Miniquote von 435 Tonnen für DEU im letzten Jahr nur zur Hälfte ausgefischt wurde, und auch dieses Jahr (Stand 15.8.) stehen erst knapp 200 Tonnen Hering in der Meldestatistik. Das hat auch damit zu tun, dass die Fangmenge zu gering ist, um hiermit größere Saisonfänge zu erzielen, die dann zentral bspw. nach Dänemark vermarktet werden können. Der genannten Quote entsprechen gerade mal ca. 12 LKW-Transporte; früher fuhr in Freest jeden Tag ein 40-Tonnen-LKW mit frischem Hering vom Hof! Die gefangenen Mengen werden daher lokal, meist durch die Fischer selbst und in der küstennahen Gastronomie vermarktet, nach Möglichkeit dabei so gestreckt (Frostung), dass man die Feriensaison über eigenen Hering anbieten kann“, fährt Backhaus fort.

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