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„Wer sich das Verhältnis von Sportschiffahrt zur militärischen und gewerblichen Schifffahrt auf der Ostsee, und da insbesondere den Kreuzfahrtschiffen vor Augen hält merkt schnell, dass hier ein Problem konstruiert wird, das vom eigentlichen ablenkt.“
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Politiker fordern im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz härtere Regeln für Wassersportler bei der Entsorgung von Schwarzwasser. Dabei besteht offenkundig Unklarheit über die bestehenden Vorschriften.
Im Rahmen der Diskussionen über den Aktionsplan Ostseeschutz (APO) ist nun auch die Sportschifffahrt stärker in das Blickfeld der Politik geraten. Die an Bord von Wassersportlern entstehenden Abwässer seien eine Belastung für das Gewässer, denn sie erfolge, so jedenfalls äußerte sich Staatssekretärin Julia Carstens aus dem Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein auf Informationsveranstaltungen zum APO, vielfach nicht an Land, sondern auf See, und das sei nicht erlaubt.
Ältere Boote, so lässt Carstens sich von den Kieler Nachrichten zitieren, verfügten meist nicht über Fäkaltanks, die eine Entsorgung an Land ermöglichten und so komme es zur Beeinträchtigung der Wasserqualität und sogar zur Schädigung des Ökosystems durch „Bakterien und andere Schadstoffe“.
Carstens‘ Kollege, der Ministeriumssprecher Harald Haase, beschrieb das mutmaßliche Verhalten der Sportschifffahrt gar mit noch markigeren Worten. Es sei illegal – das Einleiten von Schwarzwasser in die Ostsee sei generell verboten.
Wer sich das Verhältnis von Sportschiffahrt zur militärischen und gewerblichen Schifffahrt auf der Ostsee, und da insbesondere den Kreuzfahrtschiffen vor Augen hält merkt schnell, dass hier ein Problem konstruiert wird, das vom eigentlichen ablenkt.
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