Yacht – Kritische Stellungnahme der Hafen Orth GmbH im Beteiligungsverfahren

Die Hafen Orth GmbH hat Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, eine ausführliche Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet “Ostseefläche westlich Fehmarn” übergeben. Darin äußern die Hafenbetreiber unter anderem ihre Sorge vor den Auswirkungen der eingeschränkten Erreichbarkeit des Hafens und vor schleichender Ausweitung des Gebiets.

Noch bis zum 27. Juni läuft das für die Umsetzung des Aktionsplans Ostseeschutz (APO) erforderliche Beteiligungsverfahren. So lange liegen die Pläne der im APO vorgesehenen Naturschutzgebiete Geltinger Bucht bis Schleimündung, südliche Howachter Bucht und westlich Fehmarn im Umweltministerium des Landes Schleswig Holstein öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden, die bei der Entscheidung über die Genehmigung später sorgfältig geprüft und einbezogen werden müssen.

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Ausführliche Stellungnahme zu den Folgen

Die Hafen Orth GmbH hat von dieser Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren Gebrauch gemacht und in einer fundierten Ausarbeitung dargelegt, welche Auswirkungen das vor der Haustür geplante Naturschutzgebiet für den Hafen tatsächlich haben wird und was perspektivisch noch zu erwarten ist.

Dem Hafen wird seit 27 Jahren die Blaue Flagge verliehen. Der Naturschutz und insbesondere der nachhaltige Schutz der Ostsee sind uns wichtig.

Die Autoren des 13-Seitigen Schreibens, die ihre Quellen und die Belege für ihre Annahmen in einem ausführlichen Fußnotenapparat offenlegen, weisen darauf hin, dass 80% der Wertschöpfung auf der Insel Fehmarn im Tourismus und Wassersport erwirtschaftet werde. Dem liege eine längere Wertschöpfungskette zugrunde, zu welcher unter anderem Häfen, Werften, Segelmacher, Yachttechniker, Winterlagerbetreiber ebenso gehören wie Gastwirte und Hotelbetreiber.

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Wenn durch die geplante Befahrensverordnung Wassersport in einem Naturschutzgebiet (NSG) also nicht mehr möglich sein sollte, würden diese Wertschöpfungsketten zusammenbrechen und die Unternehmen würden ihre Existenzgrundlagen verlieren.

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Aus Sicht der umliegenden Hafenbetreiber ist die zu erwartende eingeschränkte Erreichbarkeit existenzbedrohend.

Hintergrund der Befürchtungen ist § 5 des Entwurfs der Landesordnung über das Naturschutzgebiet “Ostseefläche westlich Fehmarn”. Die Vorschrift regelt “Zulässige Handlungen” und verweist auf eine Befahrensverordnung. Für eine solche besteht die gutachterliche Empfehlung eines Befahrensverbots vom 15. September bis 15. April. “Für Wassersportler”, heißt es in der Stellungnahme der Hafen Orth GmbH, “ist die Einrichtung eines ganzjährig befahrbaren Korridors an der westlichen Begrenzung des Schutzgebietes im Bereich der oben genannten Positionen von großer Bedeutung. Dieser sollte ausreichend breit sein, um auch von Seglern genutzt werden zu können.”

Befahrensverbote noch innerhalb der Wassersportsaison

Die in den Gutachten empfohlenen Zeiten für Befahrensverbote liegen laut den Betreibern des Kommunal- und des Sportboothafens von Orth noch innerhalb der Wassersportsaison ihres Hafens (September bis Oktober sowie April) und stellten somit eine erhebliche Einschränkung der Erreichbarkeit der beiden Häfen dar. Vom 1. November bis zum 31. März befinden sich beide Häfen in der Winterruhe. Ein Befahrensverbot in diesem Zeitraum werde von den Hafenbetreibern vollumfänglich unterstützt.

Sorge vor Schleichender Ausweitung

Bedenklich sei auch die Bezugnahme des Gutachtens auf sogenannte “Erweiterungszonen”, die unter anderem die Orther Reede beinhalten. Aus Sicht der Hafenbetreiber und des Tourismus sei dieser Begriff von hoher Relevanz für die Zukunft der Region.

Wir sehen die Gefahr, dass eine künftige Ausweitung des bestehenden Naturschutzgebiets (NSG) auf Basis unzureichend erreichter Monitoringziele begründet werden könnte. Eine solche Entwicklung hätte nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich weitreichende Folgen für den Standort des Orther Hafens.

Eine zukünftige Nutzungseinschränkung in diesem Gebiet hätte nicht nur Auswirkungen auf die touristische Nutzung, sondern auch auf den Naturtourismus selbst, beispielsweise durch Bade- oder Angelverbote oder gesperrte Wege.

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