Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat das sogenannte Beteiligungsverfahren gestartet, in dem Stellungnahmen zur beabsichtigten Einrichtung der Naturschutzgebiete Geltinger Bucht bis Schleimündung, südliche Howachter Bucht und westlich Fehmarn abgegeben werden können.
Noch bis zum 27. Juni liegen die Pläne im Umweltministerium des Landes öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden, die bei der Entscheidung über die Genehmigung später sorgfältig geprüft und einbezogen werden müssen.Verfahren gesetzlich vorgeschrieben
Dieses Beteiligungsverfahren folgt aus dem Landesnaturschutzgesetz und soll sicherstellen, dass die Interessen der von den geplanten Maßnahmen betroffenen Personen im Rahmen einer Genehmigung berücksichtigt werden. So werden bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten neben den Naturschutzverbänden auch etwaige Grundstücksbesitzer angehört.
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