Das EU-Gericht hat eine Klage des Verbands der Deutschen Kutter- und Küstenfischer in erster Instanz abgewiesen. Die Fischer sehen sich durch spezielle Fangverbote in der Nordsee bedroht.
Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und östliche Deutsche Bucht sowie Klaverbank, Friese Front und Centrale Oestergronden in den Niederlanden – um diese Gebiete ging es in der Klage speziell. Dort will die Europäische Union (EU) Arten, Sandbänke und Riffe schützen und hatte deshalb 2022 spezielle Fangverbote erlassen. Die Klage des Verbands der Deutschen Kutter- und Küstenfischer (VDK) dagegen wies das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch (21.5.) in vollem Umfang ab, wie es in Luxemburg mitteilte.
Rückschlag für Nordseefischer
Dem Verband sei es nicht gelungen, die vorgebrachten Gründe für Fangverbote zu entkräften, heißt es in der Begründung. Und weiter: Die EU-Kommission habe beim Fangverbot ein weites Ermessen. Der Fischer-Verband habe nicht nachweisen können, dass die Kommission dieses Ermessen überschritten habe, so das Gericht.
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