Umwelt Bundesamt – Meeresgovernance: Wie kann ein effektiver Meeresschutz gelingen?

Meere kennen keine Grenzen. Das gilt auch für Meereslebewesen und die Ausbreitung von Verschmutzungen. Ein wirksamer Meeresschutz kann daher nur durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit gelingen.

Das Meeresschutzrecht umfasst eine Vielzahl globaler und regionaler Übereinkommen, europäische Regelungen und nationale Vorschriften. Sie setzen für eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit den rechtlichen Rahmen und schaffen Kooperationsorgane. Zusammen wirken sie als „Meeresgovernance“ für eine nachhaltige Bewirtschaftung und einen effektiven Schutz der Meere.      

Das Seerechtsübereinkommen von 1982 regelt die Rechte und Pflichten der Staaten im Umgang mit den Meeren und Ozeanen sowie ihren Ressourcen. Es teilt die Meere in Zonen ein und verpflichtet die Staaten, weltweit und regional im Rahmen zuständiger internationaler Organisationen Regeln und Verfahren zum Schutz und zur Bewahrung der Meeresumwelt auszuarbeiten. Infolge der grenzüberschreitenden Natur der Weltmeere können sich die Aktivitäten eines Staates auf die Meeresgebiete anderer Staaten auswirken. Ursachen und Folgen von Meeresverschmutzung und Verlust mariner ⁠Biodiversität⁠ sind daher selten einem Staat allein zuzuordnen. Seewärts der ausschließlichen Wirtschaftszone beginnt zudem die ⁠Hohe See⁠. Hier hat kein Staat ausschließliche Nutzungsrechte. Die Ressourcen dort gehören allen und niemandem.

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