Ab 2025 treten in Dänemark neue Gesetze in Kraft, die den Einsatz von biozidhaltigen Antifouling-Anstrichen teilweise unter Strafe stellen. Es drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen. Auch deutsche Bootseigner können zur Rechenschaft gezogen werden.
Themen in diesem Artikel
- EU-Verordnung reglementiert biozidhaltige Produkte in ganz Europa
- Hohe Strafen in Dänemark auf für Deutsche möglich
- Fragen an das dänische Amt für Umweltschutz
- Diese Verbote gelten für Privatyachten unter 24 Meter Länge
Ein frischer Antifouling-Anstrich schützt das Unterwasserschiff nicht nur vor Pocken und Algen, sondern lässt auch jedes Eignerherz höher schlagen. Das Boot steht gut im Strumpf und die neue Saison kann endlich beginnen. Laut Umweltbundesamt wird dabei in 95 Prozent der Fälle auf biozidhaltige Anstriche zurückgegriffen. Diese Giftstoffe halten aber nicht nur zuverlässig die lästigen Schädlinge ab, sondern können auch ein Risiko für Menschen, Wassertiere und -pflanzen darstellen.
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