Nordschleswiger – Landtag Schleswig-Holstein will Verbot der Muschelfischerei

Ein entsprechender Antrag des Südschleswigschen Wählerverbandes fand viel Zustimmung. Der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister steht einem Verbot der Muschelfischerei ebenfalls positiv gegenüber, doch das Land kann gar kein Verbot erlassen. Das können nur Berlin und Kopenhagen gemeinsam. Grund ist ein Abkommen aus dem Jahr 1958.

Das Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde ist von dänischer Seite beschlossene Sache, auch wenn die Umsetzung noch aussteht. Nun hat auch der schleswig-holsteinische Landtag in Kiel ein Zeichen gesetzt, die Muschelfischerei zum Schutz des Biosystems grenzüberschreitend verbieten zu wollen. Seit Ende 2017 gibt es auf deutscher Seite keine Genehmigung mehr für Fischerinnen und Fischer, ein Verbot existiert jedoch nicht. Das Land muss den Umweg über die Bundesregierung in Berlin gehen.

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