NDR – Neue Tabuzonen für die Fischerei in der Ostsee

In fünf Ostseeschutzgebieten darf ab diesem Jahr nicht mehr mit Grundschleppnetzen gefischt werden – ein Erfolg für den Naturschutz. Die Auswirkungen des Verbots auf die Fischerei sind allerdings gering.

Zwanzig Jahre dauerte es von der ersten Ausweisung im europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 bis zu tatsächlichen Verboten für die Berufsfischerei. In den fünf Ostseeschutzgebieten Adlergrund, Pommersche Bucht, Fehmarnbelt, Westliche Rönnebank und Kadetrinne ist die grundberührende Fischerei ab 2025 verboten.

Verbot schützt Sandbänke, Riffe und Kiesgründe

Es sei höchste Zeit, dass endlich fischereiliche Maßnahmen für diese Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands erlassen werden, sagt die Meeresschutzexpertin des World Wide Fund For Nature (WWF), Karoline Schacht. „Generell produziert die Grundschleppnetzfischerei viel unerwünschten Beifang. Und darüber hinaus verletzt sie den Meeresboden so, dass darüber hinaus schützenswerte Elemente wie Riffstrukturen und andere Lebensraumtypen verletzt werden, teilweise auch langfristig und schwer regenerierbar.“ Das Verbot soll vor allem Sandbänke, Kiesgründe und Riffe in diesen Gebieten schonen. Denn mit der grundberührenden Fischerei werden sensible Ökosysteme sowie Laich- und Rückzugsgebiete für Fische zerstört.

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