Umweltlexikon – Teilweises Verbot der Grundschleppnetzfischerei in der Ostsee

Berlin, 29. November 2024: In drei deutschen Meeresschutzgebieten der Ostsee – Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht-Rönnebank – wird die Grundschleppnetzfischerei zumindest teilweise untersagt. Diese Entscheidung hat die EU-Kommission gestern bekannt gegeben. Sie basiert auf einem Vorschlag der Ostseestaaten aus dem Jahr 2022 und zielt darauf ab, empfindliche Sandbänke und Riffe in diesen Gebieten zu schützen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen nicht weit genug gingen.

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