Umweltminister Dr. Till Backhaus will die Küstenfischereiverordnung des Landes überarbeiten lassen. Dies kündigte er heute auf einer Pressekonferenz an seinem Dienstsitz in Schwerin an. Ziel ist, die Anforderungen an spezifischen Fanggeräten zur Vermeidung von Beifang weiter zu erhöhen bzw. auf die Küstengewässer auszudehnen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum September bis November vor der Küste Rügens unter anderem von Mitarbeitenden des Biosphärenreservats Südost-Rügen tot aufgefunden wurden.
„Ich möchte ausdrücklich betonen, das bis zuletzt kein kausaler Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und fischereilichen Aktivitäten hergestellt werden konnte. Für mich gilt daher nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden forschen nach wie vor intensiv in alle Richtungen, die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Hinweise auf ein infektiöses Geschehen liegen nicht vor. Ein Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod kann weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden.
Dem Land ist sehr daran gelegen, alles zutun, um derartige Ereignisse künftig zu vermeiden. Da die Fischerei als auch der Artenschutz in meinem Zuständigkeitsbereich liegt, lasse ich derzeit prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Fischern zu helfen, das ungewünschte Einschwimmen von Kegelrobben und Seehunden (Phoca vitulina) in Fanggeräte zu vermeiden.[…]